Service

Häufig gestellte Fragen und Antworten darauf

Wer garantiert mir Pflegesicherheit?

Verantwortung für die Tätigkeit unserer Pflegekräfte tragen wir als Pflegedienstleitung. Wir  besuchen die Pflegestellen regelmäßig, überprüfen die Dokumentation, sprechen mit Pflegekraft, Pflegekunden und Angehörigen. Pflege gelingt nur bei einem intakten Vertrauensverhältnis zwischen Pflegekraft und pflegebedürftiger Person. Sollte, trotz großer Sorgfalt, dieses Verhältnis gestört sein, werden wir mit Ihnen gemeinsam eine Lösungsmöglichkeit suchen, z.B. der Wechsel der Pflegekraft.

Passt die Pflegekraft auf meine Pflegesituation?

Wir legen größten Wert auf die passenden Pflegepartner/-innen. Daher klären wir vor Pflegebeginn alle relevanten Fragen in einem ausführlichen Gespräch mit den Betroffenen. Pflege ist immer individuell und richtet sich nach den Möglichkeiten und Bedürfnissen des Pflegebedürftigen. Neben den pflegerischen Anforderungen spielen hier auch andere persönliche Aspekte eine wichtige Rolle wie z.B. ob der Pflegebedürftige einen regen, geistigen Austausch wünscht oder vor allem eine geduldige Pflegerin benötigt.

Ist die Pflege komplett abgedeckt?

Grundsätzlich leisten die Pflegekräfte alle notwendige Pflege und Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen zu Hause. Wenn es medizinisch notwendig ist, verschreibt der behandelnde Arzt medizinische Behandlungspflege (z.B. Wundversorgung, das Spritzen von Medikamenten oder die Pflege eines Stomas). Sie wird von der Krankenkasse bezahlt.

Was passiert, wenn die Pflegepartnerin oder der Pflegepartner plötzlich ausfällt?

Durch unseren 24-stündigen Hausnotruf ist rund um die Uhr eine Pflegefachkraft erreichbar. Wir garantieren Ihnen eine lückenlose Rufbereitschaft, auch außerhalb der üblichen Bürozeiten. So können wir auf unvorhergesehene Ereignisse umgehend reagieren und z.B. eine sofortige Ablösung garantieren.

Bekomme ich als Angehöriger Informationen über die Pflegesituation?

Die Pflege wird regelmäßig dokumentiert. Als bevollmächtigte(r) Angehörige(r) oder gesetzlicher Betreuer haben Sie die Möglichkeit, diese Dokumentation einzusehen. Unser Team steht Ihnen als Ansprechpartner für eventuelle Fragen zur Verfügung.

Können auch mehrere Personen betreut / gepflegt werden?

Gerne pflegen und betreuen wir auch Paare und Lebensgemeinschaften. Die Kosten dafür sind niedriger als die entsprechenden Kosten in einem Pflegeheim.

Was ist bei einer gesetzlichen Betreuung der pflegebedürftigen Person?

Für die Einrichtung einer Betreuung ist das Amtsgericht zuständig. Es setzt einen Betreuer ein, wenn ein entsprechendes (ärztliches) Gutachten vorliegt.

Was genau wird mit uns vertraglich geregelt?

Unsere Verträge beschreiben den Umfang der Leistungen, die Laufzeit, das Leistungsentgelt und die Zahlungsbedingungen. Der Leistungsumfang richtet sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen. Alle Leistungen werden in einem persönlichen Gespräch vor Vertragsbeginn abgesprochen und als Teil des Vertrages aufgenommen. Unsere Verträge können von Kundenseite täglich fristlos in schriftlicher Form gekündigt werden. Es sind auch zeitlich befristete Verträge möglich.