Voraussetzung für eine Einstufung
Pflegebedürftige im Sinne des Gesetztes sind Personen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung bei der Ernährung, der Mobilität, der Körperpflege und in der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer - voraussichtlich für mindestens 6 Monate - in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Entsprechend des Umfangs des Hilfebedarfs werden die Pflegebedürftigen einer von drei Pflegestufen zugeordnet. Je nach Pflegestufe unterscheidet sich auch die Höhe der Leistung. Der Versicherte hat die Möglichkeit gegen die Entscheidung seiner Pflegekasse Widerspruch einzulegen.
Pflegestufe 1 - erhebliche Pflegebedürftigkeit
Erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor bei einem mindestens einmal täglich erforderlichen Hilfebedarf bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im
Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die
Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.
Pflegestufe 2 - Schwerpflegebedürftig
Schwerpflegebedürftigkeit liegt vor bei einem mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten erforderlichen Hilfebedarf bei der Grundpflege. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im
Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen, wobei auf
die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen müssen.
Pflegestufe 3 - Schwerstpflegebedürftigkeit
Schwerstpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Hilfebedarf so groß ist,
dass der konkrete Hilfebedarf jederzeit gegeben ist und Tag und Nacht anfällt (Rund - um - die - Uhr). Zusätzlich muss
mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im
Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen, wobei auf die
Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen müssen.
Erhöhungen in der Pflegeversicherung ab 01.01.2012